Liste der deutschen Zulassungsstellen für Kraftfahrzeuge.
Die R&L Software GmbH entwickelt Verwaltungsprogramme für Anwälte und Steuerberater.
1. Wählen Sie das Bundesland
(1)Baden-Württemberg (85)
Bayern (136)
Brandenburg (22)
Bremen (2)
Hamburg (5)
Hessen (58)
Mecklenburg-Vorpommern (21)
Niedersachsen (64)
Nordrhein-Westfalen (86)
Rheinland-Pfalz (55)
Saarland (9)
Sachsen (29)
Sachsen-Anhalt (20)
Schleswig-Holstein (19)
Thüringen (26)
2. Wählen Sie die gesuchte Stadt im Bundesland Schleswig-Holstein
Bad Oldesloe Bad Segeberg Eckernförde Elmenhorst OT Lanken Elmshorn Eutin Flensburg Heide Hohenwestedt* Husum Itzehoe Kiel Lübeck Neumünster Niebüll* Norderstedt* Plön Rendsburg SchleswigLK Rendsburg-Eckernförde () Nebenstelle (Schleswig-Holstein)
LK Rendsburg-Eckernförde () Nebenstelle
Am Markt 1724594 Hohenwestedt
Fon: 04871 36-5312
Fax: 04871 36-536
E-Mail: zulassungsbehoerde@kreis-rd.de
STBA Nummer: 01 058
Kennzeichen dieser Behörde: |ECK|RD|
Wunschkennzeichen für Ihr Auto in der Nähe von Hohenwestedt
Diese Liste wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt.
Wir übernehmen allerdings für Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten keinerlei Haftung. Wenn Sie doch einen Fehler finden sollten (inbesondere die E-Mail- und Web-Adressen sind immer im Fluss;), schicken Sie uns bitte eine E-Mail.
Die R&L Software GmbH behält sich das Urheberrecht an allen Inhalten auf zulassungkfz.liste-daten.de vor. Ein Kopieren der von uns gepflegten Datenbank, auch auszugsweise, ist nur mit vorheriger schriftlicher Erlaubnis der R&L Software GmbH zulässig. [Impressum]
Wir übernehmen allerdings für Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten keinerlei Haftung. Wenn Sie doch einen Fehler finden sollten (inbesondere die E-Mail- und Web-Adressen sind immer im Fluss;), schicken Sie uns bitte eine E-Mail.
Die R&L Software GmbH behält sich das Urheberrecht an allen Inhalten auf zulassungkfz.liste-daten.de vor. Ein Kopieren der von uns gepflegten Datenbank, auch auszugsweise, ist nur mit vorheriger schriftlicher Erlaubnis der R&L Software GmbH zulässig. [Impressum]